RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 Karteikarten
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Öffentliches Recht

Wieso ist die Einführung einer sog. Eventualstimme verfassungsrechtlich bedenklich?

Zum einen bestehen Bedenken im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Während die Stimmen derjenigen, die eine Partei wählen, die die Sperrklausel überwindet, nur einmal gezählt werden, sind bei einer Partei, die an der Sperrklausel scheitert, sowohl Haupt- als auch Eventualstimme gültig. Die Hauptstimme würde bei der Feststellung des Wahlergebnisses berücksichtigt und wäre im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung relevant. Daneben wäre auch die Eventualstimme gültig, die beim Wahlergebnis berücksichtigt und zusätzlich bei der Mandatsverteilung Relevanz hätte. Mit Blick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl ist die Eventualstimme problematisch, weil letztlich andere Wähler darüber entscheiden, für wen eine Stimme abgegeben wird. (RÜ 12/2017, S. 799)