RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 Karteikarten
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Zivilrecht

Was versteht man im Kontext des § 122 Abs. 1 BGB unter einem Vertrauensschaden und wie ist er zu beheben?

Ein Vertrauensschaden ist der Schaden, der im Vertrauen auf die Erklärung entsteht. Der Geschädigte ist zu stellen, als hätte es die Erklärung nie gegeben. (RÜ 8/2017, S. 479)