RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 Karteikarten
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Strafrecht

Sind mit Boxhandschuhen ausgeführte Schläge bei einem Boxkampf eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB?

Da Boxhandschuhe die Wirkung der Körperverletzung mindern, stellen sie kein gefährliches Werkzeug dar. Auch die Faust eines Boxers ist nach h.M. als Körperteil kein gefährliches Werkzeug. (RÜ 8/2019, S. 506)