RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was versteht man unter einem privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt?

Privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte ergehen kraft öffentlichen Rechts, lediglich die Wirkung (die Rechtsfolge) der Maßnahme tritt auf dem Gebiet des Privatrechts ein. So erfolgt z.B. die Ausübung eines öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechts durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten, diese Erklärung hat jedoch einseitig privatrechtsgestaltenden Charakter und ist damit ein Verwaltungsakt, der vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann.
(RÜ 6/2020, S. 393)