RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 Karteikarten
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Zivilrecht

Warum kann bei der Verletzung von Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht der Nachbar auch ohne konkrete Beeinträchtigungen nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB die Beseitigung verlangen?

Für den quasinegatorischen Beseitigungsanspruch bedarf es keiner über die Verletzung des Schutzgesetzes hinausgehenden Beeinträchtigung des Nachbarn. Denn Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB verlagern den Schutz des Nachbarn vor und knüpfen gerade nicht an einen Verletzungserfolg an. (RÜ 6/2020, S. 366)