RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 4. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Zivilrecht

Kann man bei einem Grundstückskauf das arglistige Verschweigen von Mängeln i.S.d. § 444 BGB durch den Verkäufer allein daraus ableiten, dass das Gebäude auf dem verkauften Grundstück teilweise unter Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz errichtet worden ist?

Bezugspunkt der Arglist in § 444 BGB ist ein konkreter Mangel. Arglist liegt deshalb nur vor, wenn der Verkäufer diesen konkreten Mangel kennt oder zumindest i.S.e. bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Das schließt es aus, ein arglistiges Verschweigen von Mängeln allein aus dem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (welcher für sich genommen keinen Sachmangel darstellt) abzuleiten. (RÜ 12/2021, S. 761 f.)