RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 1. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand (= Reparaturkosten zzgl. merkantiler Minderwert) den reinen Wiederbeschaffungswert – also ohne Abzug des Restwerts – um mehr als 30 % übersteigt. In diesem Fall erhält der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand – also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. (RÜ 2/2022, S. 95)