RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Sind bei einem eigenhändigen Testament Bezugnahmen auf andere Schriftstücke formgerecht?

Es ist zulässig, dass in einem Testament auf eine andere wirksame letztwillige Verfügung, insbesondere auf ein notarielles Testament, verwiesen wird. Hingegen kann der Erblasser hinsichtlich des Inhalts der letztwilligen Verfügung grundsätzlich nicht auf Schriftstücke, die nicht der Testamentsform genügen, Bezug nehmen. (RÜ 4/2022, S. 228)