RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Woraus ergibt sich möglicherweise ein Anspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Auskunft über die Person seines Vaters?

Anspruchsgrundlage für das Auskunftsverlangen eines Kindes gegen seine Mutter über die Person seines leiblichen Vaters ist § 1618 a BGB. Eine Auslegung des § 1618 a BGB als Anspruchsgrundlage ergibt sich zum einen aus dem Wortlaut („sind … schuldig“) und ist zum anderen zum Schutz des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verfassungsrechtlich geboten. (RÜ 5/2022, S. 296 f.)