RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 2. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten hat die Gemeinde gegen die Ersetzung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB?

Zum Teil wird angenommen, die Gemeinde könne nur gegen die Genehmigung des Vorhabens als endgültige Sachentscheidung vorgehen, die Ersetzung des Einvernehmens sei eine nach § 44 a VwGO nicht isoliert anfechtbare bloße Verfahrenshandlung. Nach a.A. kann die Gemeinde dagegen nur die Ersetzungsentscheidung anfechten, da sie nur dadurch und nicht durch die Genehmigung in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG verletzt sein könne. Schließlich wird angenommen, die Gemeinde habe die Möglichkeit sowohl gegen die Vorhabenzulassung als auch gegen die Ersetzung des Einvernehmens vorzugehen. (RÜ 5/2022, S. 330 f.)