RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Welche Ausnahmen vom Anwendungsvorrang des Unionsrechts sind vom BVerfG entwickelt worden?

Der Anwendungsvorrang des Unionsrecht gilt nur kraft und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ermächtigungen des Art. 23 Abs. 1 GG, also nicht für ausbrechende Rechtsakte (sog. ultra-vires-Kontrolle). Außerdem besteht ein Vorbehalt mit Blick auf den Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. Art. 79 Abs. 2 u. 3 GG), sog. Identitätskontrolle. (RÜ 7/2022, S. 459 f.)