RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was versteht man unter der sog. VA-Befugnis?

Die sog. VA-Befugnis betrifft die Frage, ob die Behörde befugt ist, öffentlich-rechtliche Ansprüche durch Verwaltungsakt durchzusetzen. Dies kann sich auch konkludent aus der materiellen Befugnisnorm ergeben oder gewohnheitsrechtlich, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis gerade in Bezug auf den konkreten Anspruch besteht, der durch VA geregelt werden soll. Nach der Gegenansicht ist mit Blick auf die Titel- und Vollstreckungsfunktion des VA stets eine positivrechtliche Regelung der VA-Befugnis erforderlich. (RÜ 7/2022, S. 457)