Strafprozessrecht 2022 Karteikarten
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06. Beweisaufnahme und Beweisverbote

Ist der formfreie Vorhalt an die Auskunftsperson aus dem Protokoll einer früheren Vernehmung als Beweismittel verwertbar?

Nein! Der formfreie Vorhalt an die Auskunftsperson aus früher protokollierten Aussagen ist lediglich ein Vernehmungsbehelf, um die Beweisperson zu einer Aussage zu veranlassen. Deshalb ist die Verlesung auch kein Verstoß gegen § 250 StPO. Verwertbar ist aber nur, was der Zeuge daraufhin aussagt.