Strafprozessrecht 2022 Karteikarten
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08. Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Rechtskraft

Wie werden in der Revision die Verletzung materiellen Rechts und die Verletzung von Verfahrensnormen gerügt?

Die Verletzung materiellen Rechts kann durch die Sachrüge geltend gemacht werden. Die Urteilsprüfung auf richtige Rechtsanwendung erfolgt immer im vollen Umfang. Zur Begründung der Sachrüge ist es daher ausreichend, ganz allgemein die Verletzung materiellen Rechts zu rügen.

Die Verletzung von Verfahrensnormen kann durch die Verfahrensrüge geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Verfahrensmangel geltend gemacht wird und die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich die Verletzung der Verfahrensvorschrift ergibt, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO.