Strafprozessrecht 2022 Karteikarten
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08. Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Rechtskraft

Stellt die Mitwirkung eines "befangenen Staatsanwalts" im Verfahren einen Revisionsgrund dar?

Teilweise wird ein reativer Revisionsgrund mit der Begründung bejaht, dass die Mitwirkung eines befangenen Staatsanwalts einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) darstelle.

Nach h.M. sind allein Verfahrensfehler des Gerichts, nicht jedoch die Verfahrensfehler sonstiger Beteiligter des Strafverfahrens (hier die Staatsanwaltschaft) revisibel.