RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 4. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Warum scheidet eine ör GoA im Verhältnis zwischen verschiedenen Hoheitsträgern i.d.R. aus?

Die Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) schließt es grds. aus, dass ein unzuständiger Hoheitsträger in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsträgers übergreift und die Kompetenzordnung durchbricht. Nach h.M. ist eine ör GoA zwischen Hoheitsträgern nur im Ausnahmefall zulässig, etwa wenn ein Notfall vorliegt und ein Einschreiten des an sich zuständigen Hoheitsträgers nicht in der gebotenen Eile möglich ist.
(RÜ 11/2022, S. 731)