RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 4. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Öffentliches Recht

Woraus ergibt sich der ör Erstattungsanspruch?

Soweit keine spezialgesetzlichen Vorschriften bestehen, ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass auch im öffentlichen Recht Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden müssen. Während früher zum Teil eine analoge Anwendung der §§ 812 ff. BGB befürwortet wurde, stellt der allgemeine ör Erstattungsanspruch nach heute h.M. ein eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts dar, das aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) resultiert. (RÜ 11/2022, S. 732)