BGB AT 2023 Karteikarten
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06 - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Was ist die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn einzelne Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind? 

  • Nichtigkeit des gesamten Vertrags.
  • Vertrag ist im Übrigen wirksam.
Sind einzelne Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt (in Ausnahme zu § 139) gemäß § 306 Abs. 1 der Vertrag im Übrigen wirksam.