Sachenrecht 2024 Karteikarten
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02 - Besitz

Keine verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet. Welche gesetzlichen Gestattungen kennen Sie?

Dies kann insbesondere bei erlaubter Besitzwehr i.S.d § 859 Abs.1 BGB oder Besitzkehr i.S.d. § 859 Abs. 2 und Abs. 3 BGB der Fall sein.
 
Weitere gesetzliche Gestattungen sind:
  • §§ 227-229 BGB (Notwehr, Notstand und Selbsthilfe)
  • § 562 b Abs. 1 S. 2 BGB (Selbsthilferecht bei Vermieterpfandrecht)
  • § 592 S. 4 BGB (Selbsthilferecht bei Verpächterpfandrecht)
  • §§ 677 ff. BGB (berechtigte GoA)
  • § 904 BGB (Notstand)
  • § 910 BGB (Überhang)
  • § 962 BGB (Verfolgungsrecht des Eigentümers)
  • §§ 758, 808 ff., 883 ff. ZPO (Zwangsvollstreckungsrecht)
  • sowie weitere Gestattungen aus der StPO oder aus öffentlich-rechtlichen Gesetzen