Sachenrecht 2024 Karteikarten

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16 Die Hypothek

Was passiert mit der Hypothek bei Übertragung der Forderung?

  • Nichts
  • Die Hypothek geht auf den Eigentümer über.
  • Die Hypothek geht auf den Zessionar der Forderung über.
  • Die Hypothek geht auf den persönlichen Schuldner des Zedenten über.
  • Die Hypothek erlischt.
Gem. §§ 1153 Abs. 1, 401 BGB geht mit der Übertragung der gesicherten Forderung die Hypothek auf den neuen Gläubiger über. Die Forderung wird gem. § 398 BGB in der Form des § 1154 BGB abgetreten. Die Hypothek geht dann gem. § 1153 Abs. 1 BGB und § 401 BGB kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger über. Gem. § 1153 Abs. 2 BGB sind Hypothek und Forderung untrennbar miteinander verknüpft.