Schuldrecht BT 2 (Miete, Leasing, Verbraucherdarlehen, Bürgschaft u.a.) 2023 Karteikarten
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01 - Darlehensvertrag

In welchem Fall können die Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge in den §§ 491 ff. nicht analog angewendet werden?

  • Schuldbeitritt

  • Schuldübernahme

  • Vertragsübernahme

  • Bürgschaft

Richtig ist die Antwort Bürgschaft. Im Wortlaut des § 491 Abs. 1 wird ein entgeltlicher Darlehensvertrag vorausgesetzt. Die Bürgschaft für ein Darlehen ist selbst kein Darlehensvertrag und auch nicht entgeltlich. Zudem ist das Schutzbedürfnis des Bürgen – anders als in den anderen Fällen – höher als das des Darlehensnehmers.