Schuldrecht BT 2 (Miete, Leasing, Verbraucherdarlehen, Bürgschaft u.a.) 2023 Karteikarten
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02 - Schenkungsvertrag

Besteht eine Haftung des Schenkers für Sach- und Rechtsmängel?

Nur ausnahmsweise besteht eine Haftung des Schenkers für Sach- und Rechtsmängel nach den §§ 523, 524:
  • Bei einem arglistigen Verschweigen eines  Rechts- oder Sachmangels haftet der Schenker, allerdings nur auf das Vertrauensinteresse.
  • Verschenkt der Schenker einen Gegenstand, den er selbst erst erwerben sollte, haftet er bei einem Mangel bereits bei Kenntnis und für grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall besteht eine Haftung auf das Erfüllungsinteresse.