Familienrecht 2023 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





03 - Die Rechtswirkungen der Ehe im Allgemeinen

Greift die Haftungsprivilegierung des § 1359 auch ein, wenn sich Ehegatten rechtsgeschäftlich wie Dritte gegenüberstehen?

  • Ja
  • Nein
  • Es kommt darauf an
Stehen sich Ehegatten wie beliebige Dritte rechtsgeschäftlich gegenüber, gilt § 1359 nicht. Dies betrifft insbesondere Pflichtverletzungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, welches Eheleute wie beliebige Dritte miteinander geschlossen haben (z.B. ein Gesellschaftsvertrag).