Familienrecht 2023 Karteikarten
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03 - Die Rechtswirkungen der Ehe im Allgemeinen

Greift die Eigentumsvermutung des § 1362 auch ein, wenn die Eheleute getrennt leben?

Bei getrennt lebenden Ehegatten gilt diese Vermutung nur dann, wenn sich die Sache im Besitz des Schuldnerehegatten befindet (§ 1362 Abs. 1 S. 2).