Familienrecht 2023 Karteikarten
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05 - Das Ehescheidungsrecht

Wie verhalten sich güterrechtliche Zugewinnausgleichsansprüche zu anderen Ausgleichsansprüchen?

Für den güterrechtlichen Zugewinnausgleich nach § 1372 ff. gilt das Ausschließlichkeitsprinzip, d.h. es kommen grundsätzlich keine anderen Ausgleichsregeln zur Anwendung. Haben die Eheleute aber im Einzelfall einen Darlehens- oder Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, so sind die Vorschriften dieser Rechtsinstitute anwendbar. Schenkungsrecht (§§ 530, 516) kommt nur ausnahmsweise zur Anwendung, nämlich dann, wenn eine Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung vorgelegen hat.