Familienrecht 2023 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





04 - Das eheliche Güterrecht (§§ 13631563)

Wann besteht zwischen den Eheleuten der Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415 – 1518)?

Die Gütergemeinschaft kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung in einem Ehevertrag begründet werden.