Zivilprozessrecht 2023 Karteikarten
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05 Die Klage und die Einlassung des Beklagten

Was versteht man unter einem Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO?

Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.