Zivilprozessrecht 2023 Karteikarten
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17 Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Was versteht man unter der sog. Titelabwehrklage?

  • Die Vollstreckungsgegenklage ist für Geltendmachung von nachträglich entstandenen materiell-rechtlichen Einreden und Einwendungen gegen den im Vollstreckungstitel festgestellten materiell-rechtlichen Anspruch bestimmt.
 
  • Die h.M. lässt eine Klage entsprechend § 767 ZPO aber auch bei dem Einwand zu, der Titel selbst sei als solcher unwirksam (z.B. zu unbestimmt) oder es könne aus anderen Gründen aus ihm nicht mehr vollstreckt werden (sog. Titelabwehrklage oder "prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO").
 
  • Im Gegensatz zu der Klauselerinnerung gemäß § 732 ZPO, kann mit einer Klage entsprehend § 767 ZPO mit voller Rechtskraftwirkung die Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus dem Titel schlechthin, nicht nur der Vollstreckungsklausel, erreicht werden.