Zivilprozessrecht 2023 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR





12 Die Zwangsvollstreckung und ihre Voraussetzungen im Überblick

Welche Folgen hat es, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme vorgenommen wird, obwohl die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind?

  • Der Vollstreckungsakt ist zwar rechtswidrig, aber gleichwohl in der Regel wirksam. Er ist jedoch auf Rechtsbehelf des Betroffenen aufzuheben.
  • Der Vollstreckungsakt ist rechtswidrig und damit in der Regel nichtig, d.h. völlig unwirksam.
  • Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind zwingendes Recht. Ihre Verletzung macht den Vollstreckungsakt daher stets rechtswidrig.
 
  • Folge des Gesetzesverstoßes ist jedoch nur ausnahmsweise die Nichtigkeit, d.h. die völlige Unwirksamkeit des Vollstreckungsaktes. Diese ist nur bei evidenten, also grundlegenden schweren Mängeln anzunehmen (z.B. Fehlen eines Titels, funktionelle Unzuständigkeit des Vollstreckungsorgans).
 
  • Der Vollstreckungsakt ist also i.d.R. wirksam, aber vernichtbar, nämlich auf Rechtsbehelf des Betroffenen, insbesondere Erinnerung (§ 766 ZPO), aufzuheben. Bis zu einer solchen Aufhebung ist und bleibt der Vollstreckungsakt – als staatlicher Hoheitsakt, vergleichbar einem Verwaltungsakt – voll wirksam. Bei Aufhebung verliert er seine Wirkung mit Rückwirkung.