RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 3. Quartal Karteikarten
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ZIvilrecht

Kann die Miete wegen Baustellenlärms oder Kochgerüchen gemindert werden?

Ja, der Mieter ist vor Lärmimmissionen (Musik, Kinder etc.) und Geruchsbelästigungen (z.B. Grill- oder Zigarettenrauch) grundsätzlich im rechtlichen Rahmen des § 906 BGB zu schützen. Dabei ist die Wesentlichkeitsgrenze des § 906 BGB regelmäßig dann überschritten, wenn die Miete des gestörten Mieters wegen der Störungen gemindert ist. (RÜ 7/2023, S. 415)