Personal und Kommunikation Karteikarten
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Personal und Kommunikation

Nennen Sie fünf Mitwirkungsrechte des Betriebsrats und geben Sie Beispiele an.

Mitwirkungsrechte können wie folgt unterschieden werden:
  • Informationsrechte:
    Arbeitnehmerdaten, Baumaßnahmen, Gehaltslisten
  • Beratungsrechte:
    Bei Bauvorhaben, Arbeitsabläufen, Berufsbildung
  • Widerspruchsrecht:
    Bei Kündigungen, ohne dass die Kdg. dadurch unwirksam würde.
  • Zustimmungsverweigerungsrecht: (§ 99 Abs. 2 BetrVG)
    Bei Personalmaßnahmen (Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung)

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