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Personal und Kommunikation

Wie sind die Regelungen bei einer
außerordentlichen Kündigung?

  • AN + AG können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen.
  • AG muss binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme des wichtigen Grundes schriftlich kündigen (Ausschlussfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB)
  • Die Kündigung kann fristlos erfolgen
  • Betriebsrat ist vor der Kdg. anzuhören
    Die Anhörungsfrist durch den Betriebsrat bei einer fristlosen Kündigung beläuft sich auf drei Tage.
  • Kdg.-Grund muss nur auf Verlangen genannt werden
  • Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
 
Ob AG zur a. o. Kdg. berechtigt ist, muss in 3 Stufen geprüft werden:
  1. Ist das Arbeitsverhältnis gestört?
  2. Prognose zukünftiger Belastungen?
  3. Unzumutbar bis zum Ablauf d. Kdg.-Frist?

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