RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 4. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Können präventive Verbote von Klebeprotesten per Allgemeinverfügung angeordnet werden?

Der BayVGH meint: ja. Versammlungsverbote und -beschränkungen können in der Form der Allgemeinverfügung ergehen, denn auch die Regelung einer komplexen Versammlungslage kann aufgrund räumlicher und zeitlicher Kriterien noch als konkret-generelle Regelung eines Einzelfalls i.S.v. § 35 S. 2 VwVfG verstanden werden. Allerdings müssen die in der jeweiligen Eingriffsgrundlage verlangten Tatbestandsvoraussetzungen im Hinblick auf jeden Sachverhalt erfüllt sein, der von der Allgemeinverfügung erfasst wird.
(RÜ 11/2023, S. 729)