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Konto- und Zahlungsverkehr

Geldwäschegesetz (GWG)

Ein langjähriger Privatkunde bittet um einen Sortenankauf im Gegenwert von 15.500 EUR zu Gunsten seines Girokontos. Anhaltspunkte für eine Geldwäschehandlung oder Terrorismusfinanzierung gibt es nicht.
Muss das KI spezielle Prüfungshandlungen nach dem GWG vornehmen?

Nein, da keine Anhaltspunkte für eine mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen.
 
Begründung:
  • Eine Geschäftsbeziehung wurde nicht neu begründet
  • Ein Verdacht besteht nicht
  • Zweifel an der Identität des Kunden bestehen nicht
  • Die Transaktion liegt zwar über EUR 15.000, findet aber nicht außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung statt.

Stichworte

GWG