RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann liegt ein Pauschalreisevertrag i.S.d. § 651 a BGB vor?

Gemäß § 651 a Abs. 2 BGB ist ein Pauschalreisevertrag eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, die u.a. in der Beförderung von Personen (§ 651 a Abs. 3 Nr. 1 BGB) und der Beherbergung (§ 651 a Abs. 3 Nr. 2 BGB) gesehen werden kann.
(RÜ 12/2023, S. 759)