Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2024 Karteikarten
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02 - Tötungsdelikte am Menschen

Wann geschieht die Tötung "mit gemeingefährlichen Mitteln"?

"Gemeingefährliche Mittel" sind dadurch gekennzeichnet, dass der Täter ihre typische Wirkung auf Leib oder Leben einer unbestimmten Anzahl von Menschen nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat, also nicht eingrenzen kann.
 
  • Objektiv entscheiden die konkrete Wirkungsweise und die Fähigkeiten des jeweiligen Täters (Steinwurf von einer Autobahnbrücke bei dichtem Verkehr ist ein gemeingefährliches Tötungsmittel, nicht jedoch bei einem nur vereinzelt herannahenden Fahrzeug). Kann der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht beherrschen, ist das Tötungsmittel auch dann gemeingefährlich, wenn er es auf bestimmte Tatopfer abgesehen hatte.
  • Subjektiv muss der Täter die gemeingefährliche Wirkung kennen und dessen mangelnde Beherrschbarkeit zumindest in Kauf nehmen.