Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2024 Karteikarten
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02 - Tötungsdelikte am Menschen

Liegt bei der sog. "Blutrache" stets auch ein niedriger Beweggrund vor?

Hier muss differenziert werden:
 
  • Eine Tötung aus dem Motiv der „Blutrache“ ist in aller Regel als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich
    der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsord nung und einen anderen Menschen erhebt.
  • Hat der Täter dagegen aus persönlichen Motiven aufgrund schwerer  Kränkung durch Tötung eines ihm besonders nahestehenden Angehörigen gehandelt, liegt ausnahmsweise keine besondere Verwerflichkeit vor.