Schuldrecht AT 1 2024 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





08 - Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2

Welche Rechtsfolgen können sich aus der Verletzung einer Nebenpflicht i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB ergeben?

  • Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 u. 3, 282 BGB
  • Alternativ dazu (Wortlaut: "Anstelle..."): Aufwendungsersatz nach §§ 280 Abs. 1 u. 3, 282, 284 BGB
  • bei gegenseitigen Verträgen ein Rücktrittsrecht aus § 324 BGB
  • Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB