Schuldrecht AT 1 2024 Karteikarten
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08 - Verletzung von Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH schuldhaft eine Pflicht verletzt, haftet die GmbH für den entstandenen Schaden. Aus der entsprechenden Anwendung welcher Vorschrift ergibt sich das?

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