Schuldrecht AT 2 2024 Karteikarten
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12 - Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern

Bei der Gesamtschuld bestehen mehrere selbstständige Schuldverhältnisse zwischen dem Gläubiger und den einzelnen Gesamtschuldnern. Einige Tatbestände betreffen aber nicht nur das Verhältnis zwischen dem einzelnen Gesamtschuldner und dem Gläubiger (Einzelwirkung), sondern wirken sich auch gegenüber den anderen Gesamtschuldnern aus (Gesamtwirkung). In welchen Fällen tritt eine Gesamtwirkung ein?

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