Schuldrecht AT 2 2024 Karteikarten
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11 - Schuld-, Erfüllungs- und Vertragsübernahme

Was ist eine Erfüllungsübernahme?

  • Eine Erfüllungsübernahme ist die vertragliche Verpflichtung eines Dritten gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen.
  • Der Schuldner bleibt weiterhin (alleiniger) Schuldner des Gläubigers. Dem Gläubiger steht kein unmittelbarer Anspruch gegen den Dritten zu (vgl. dazu die Auslegungsregel des § 329 BGB).