RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 1. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

In welchen Fällen wird ein besonderes Feststellungsinteresse nach Erledigung des angefochtenen Hoheitsaktes bejaht?

Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Rechtsschutzsuchenden in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern, und kann sich nach st.Rspr. insbesondere aus einer konkreten Wiederholungsgefahr, einem Rehabilitierungsinteresse, einer Präjudizwirkung für die Geltendmachung von Amtshaftungs- oder Schadenersatzansprüchen oder der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei gewichtigen Grundrechtsbeeinträchtigungen ergeben. (RÜ 3/2024, S. 165)