BGB AT 1. Examen Karteikarten
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Anfechtung (§§ 119 ff. BGB)

Arglistige Täuschung (§ 123 I Alt. 1 BGB)

  • 1) Täuschungshandlung
    • Täuschung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das auf die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.
    • (+) Tatsachen.
    • (-) Werturteile.
    • P: Täuschung durch Unterlassen? (eigene KK)
    • P: Täuschung durch Dritten (§ 123 II BGB)?
      • Vertragspartner muss Kenntnis/fahrlässige Unkenntnis von der Täuschung haben.
      • P: Wer ist Dritter i.S.d. § 123 II BGB? (eigene KK)
  • 2) Irrtum
    • Irrtum ist das Auseinanderfallen von Dafürhalten und Realität.
  • 3) Kausalität
    • (+) Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Abgabe der Willenserklärung ("bestimmt sein").
  • 4) Arglist
    • Jedenfalls bedingter Vorsatz hinsichtlich der Täuschung, des Irrtums und der Kausalität.
    • (+) Angaben ins Blaue hinein (dolus eventualis).
    • (-) Bloß fahrlässige Täuschung.
      • Beachte: Vertragsaufhebung über c.i.c. (Rspr.).
  • 5) P: Widerrechtlichkeit als Voraussetzung des § 123 I Alt. 1 BGB? (eigene KK)