Strafrecht AT 2024 Karteikarten
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02 - Das vollendete vorsätzliche Erfolgsdelikt als Begehungstat

Führt eine bewusste Notwehrüberschreitung zu einem Ausschluss des § 33 StGB?

Nach ganz h.M. ist dies nicht der Fall. Demjenigen, der sich in einer von § 33 StGB vorausgesetzten starken psychischen Ausnahmesituation befindet, kann selbst bei einer vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Verteidigung kein Vorwurf gemacht werden.