Definitionen Strafrecht 1. Examen Karteikarten
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StGB

Definition "Rechtswidrigkeit des Angriffs" (§ 32 II StGB)

  • Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn sich der Handelnde mit ihm in einen objektiven Widerspruch zur Rechtsordnung setzt.
  • Beachte: Kein Verstoß gegen Strafgesetze erforderlich.
  • (-) Rechtfertigungsgrund des Angreifers ("keine Notwehr gegen Notwehr").