Definitionen Strafrecht Karteikarten

« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR





StGB

Definition "Gewalt" (§§ 240, 249 StGB)

  • Gewalt ist jedenfalls jede körperliche Kraftentfaltung beim Täter, die beim Opfer zu einer körperlichen Zwangswirkung führt, welche dazu bestimmt ist, einen aufkommenden Widerstand zu überwinden oder auszuschließen.
  • Beachte: Enger, zweigliedriger Gewaltbegriff. Falls nicht erfüllt, Annahme des weiten und Abgrenzung zum vergeistigten Gewaltbegriff.