Polizeirecht HH | Versammlungsrecht 1. Examen Karteikarten
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Polizeirecht HH, Standardmaßnahmen

Sicherstellung von Sachen (§ 14 SOG)

  • 1) Tatbestand
    • a) Definition
      • Sicherstellung ist die Beendigung des Gewahrsams des bisherigen Inhabers und die Begründung von amtlichem Gewahrsam über eine Sache.
    • b) Sicherstellungsgrund
      • Beachte: Spezialregelung für Flüchtlingsunterbringung (§ 14a SOG). 
      • aa) Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr (lit. a))
        • Beschlagnahme (ohne Willen des Eigentümers).
        • P: Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Kamera und Film eines Pressevertreters?
          • Beachte: Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze an sich zulässig (Art. 5 I 2 GG).
          • Aber: Sicherstellung zulässig, sofern Anhaltspunkte für Veröffentlichung entgegen §§ 22, 23 KUG unter Missachtung des Rechts der Polizeibeamten (oder Dritter) am eigenen Bild.
      • bb) Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung (lit. b))
      • cc) Schutz des Eigentümers (lit. c))
        • Sicherstellung (mit Willen des Eigentümers).
    • c) Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit (§§ 8 ff. SOG)
  • 2) Rechtsfolgen
    • a) Ermessen der Behörde ("darf")
      • Sicherstellung der Sache im Ermessen der Behörde.
    • b) Entstehen eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses (§ 14 III SOG)
      • Analoge Anwendung der BGB-Vorschriften über die Verwahrung (§§ 688 ff. BGB).
      • Ausnahme: § 690 BGB.