RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Wann kommt einer Ferienwohnung baulich untergeordnete Bedeutung i.S.d. § 13a S. 2 BauNVO zu?

Mit dem Tatbestandsmerkmal der Unterordnung zielt die Vorschrift auf eine baulich untergeordnete Bedeutung der Ferienwohnungsnutzung gegenüber der in dem Gebäude vorherrschenden Hauptnutzung. Daraus folgt, dass eine Unterordnung i.S.v. § 13a S. 2 BauNVO nur vorliegt, wenn das Gebäude, in dem die Ferienwohnung liegt, im Übrigen überwiegend anders genutzt wird, d.h. typischerweise die (andere) Hauptnutzung überwiegt.
(RÜ 7/2024, S. 416)