Zivilprozessrecht 1. Examen Karteikarten
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Arten der Zwangsvollstreckung

Vollstreckung von Herausgabetiteln (§§ 883 ff. ZPO)

  • 1) Herausgabe beweglicher Sachen (§ 883 ZPO)
    • a) Funktionelle Zuständigkeit
      • Gerichtsvollzieher.
    • b) Durchführung
      • Wegnahme der Sache vom Schuldner und Übergabe der Sache an den Gläubiger.
  • 2) Herausgabe unbeweglicher Sachen (§ 885 ZPO)
    • a) Funktionelle Zuständigkeit
      • Gerichtsvollzieher.
    • b) Durchführung
      • Schuldner wird aus Besitz gesetzt und Gläubiger wird in Besitz eingewiesen.