Definitionen Öffentliches Recht 1. Examen Karteikarten
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VwGO

Definition "Geeignetheit" (Art. 20 III GG)

  • Mittel ist in der Lage, den angestrebten und legitimen Zweck zu fördern.
  • (-) Mittel schlechthin ungeeignet, Erreichung dieses Ziels zu fördern.